Darüber, was erotische Kunst ist, kann man trefflich streiten!
Erotische Kunst steht immer im Spannungsfeld zwischen künstlerischer Freiheit, Ästhetik, Provokation und der Akzeptanz oder dem Verstoß gegen „die guten Sitten“ oder der Moral.
Die Kunst bei eroticARTist bewegt sich vom klassischen Akt über sensible Erotik bis zu freizügiger Erotik, bei der immer die Ästhetik das ausschlaggebende Kriterium für eine Veröffentlichung auf unserer Plattform ist.
Wir und unsere Künstler haben eine positive Einstellung zum menschlichen Körper, zur Nacktheit und zur Erotik. Wir zeigen dies in künstlerischen Akt- und Erotikwerken aus Photographie, Malerei, Skulptur und Schmuck. Unsere Einstellung ist geprägt von den Werten:
- jeder menschliche Körper ist einzigartig, wunderbar und schön
- jeder empfindet Schönheit anders
- Nacktheit ist natürlich
- frei gelebte Erotik ist die Grundlage unseres Lebens
- erotische Handlungen und Darstellungen dürfen Dritte nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzen
- die Werke entstehen nach einer freien Willensentscheidung der Beteiligten, ohne Abhängigkeiten der Beteiligten und in Einklang mit den gängigen Rechtsvorschriften.
Die Modelle, mit denen unsere Künstler zusammen arbeiten, stehen ebenso hinter diesen Werten. Sie haben eine offene Einstellung zu Ihrem Körper und zeigen diesen gerne. Zwischen Künstler und Modell besteht oft eine mentale Übereinstimmung - beste Voraussetzung für gute Ergebnisse. In einer solch positiven Zusammenarbeit können vorsichtig-zurückhaltende, emotional-sensible oder auch stark-provokante Werke mit Aussagekraft und Ausstrahlung entstehen.
Ob Ihnen als Betrachter die bei uns gezeigte erotische Kunst gefällt, hängt davon ab, wie Sie die Schönheit des menschlichen Körpers empfinden und welche Wertevorstellung zur Erotik Sie aufgrund Ihrer persönlichen Erziehung, Ihrem sozialen oder gesellschaftlichen Umfeld und sowie Ihren Erfahrungen haben.
Warum betonen wir dies? – Um Ihnen unsere Einstellung zur Nacktheit und Erotik und auch unser Eintreten für den Schutz der Selbstbestimmtheit in diesem sensiblen Thema zu vermitteln.
Grundsätzlich akzeptieren wir jede persönliche Einstellung in der Frage des Umgangs mit Nacktheit und Erotik, soweit sie im Einklang mit Deutschem und Europäischem Recht steht. Ob dies Ablehung, Toleranz, Akzeptanz, Zustimmung oder gar Begeisterung für den Einzelnen bedeutet.
Wir erwarten umgekehrt aber auch, dass Dritte unsere Einstellung zum offenen Umgang mit Nacktheit und Erotik im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung tolerieren. Jemand der dies nicht möchte, darf oder kann, muss unsere Webseiten oder unsere Ausstellungen und Veranstaltungen nicht besuchen.
Wir sind natürlich gerne bereit, in sachlichen Diskussionen das Thema zu beleuchten und daraus Erkenntnisse zu ziehen.
Nacktheit und Erotik werden in der öffentlichen Wahrnehmung oft sehr unterschiedlich gesehen und diskutiert. Dies entwickelt und verändert sich analog der Veränderung gesellschaftlicher Wertvorstellungen. Was heute allgemein toleriert und/oder akzeptiert ist, wurde vor Jahren oft anders gesehen. Und wie in einigen Jahren darüber gedacht und geurteilt wird, ist abhängig von künftigen Tendenzen und Entwicklungen.
Manche gehen mit Nacktheit und Erotik offen um, andere schämen sich, über dieses Thema zu reden oder sich Darstellungen anzusehen. Wieder andere wollen nicht über das Thema reden bzw. sich Darstellungen ansehen (müssen). Die Einstellung im Öffentlichen kann dabei diametral zur Einstellung im Privaten sein. Der Umgang des Einzelnen liegt auch an individuellen Definitionen der Begriffe Akt, Erotik und Pornografie. Diese werden auch über sein gesellschaftliches Umfeld beeinflusst und entwickeln und verändern sich abhängig von Alter und Erfahrungswerten.
Unsere erotische Kunst zeigt Nacktheit und Erotik und verfolgt vorrangig das Ziel, den menschlichen Körper ästhetisch darzustellen, nicht den Betrachter sexuell zu erregen. Das schließt natürlich nicht aus, dass Kunstwerke auch aus anderen Gründen betrachtet werden. Den ästhetischen Wert eines erotischen Kunstwerkes zu bestimmen, ist nicht objektiv möglich, sondern meist subjektiv beeinflusst. Zudem ist die Abgrenzung zur Pornografie manchmal nicht einfach und es kann Überschneidungen geben.
Aus juristischer Sicht ist nach aktueller Rechtsprechung ein Werk eher pornografisch als künstlerisch, wenn
- es ausschließlich oder ganz überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes beim Betrachter abzielt (Stimulierungsebene)
- es sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, übersteigerter Weise darstellt (Darstellungsebene)
- es die im Einklang mit den allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes eindeutig übersteigt.
Entscheidend ist der Charakter des Gesamtwerkes, wobei Textpassagen ein Bild sowohl ver- als auch entschärfen können.
Der Umgang mit Nacktheit und Erotik im gesellschaftlichen Zusammenleben verändert sich laufend. Es gibt Phasen, in denen die Offenheit zunimmt oder Phasen, in denen die Prüderie die Oberhand gewinnt. Aktuell bestimmt eine negative Berichterstattung die mediale Welt, ausgelöst durch negative Vorkommnisse in Bezug auf die Selbstbestimmtheit und Freiheit in dieser Frage.
Die Freiwilligkeit und Selbstbestimmtheit ist für uns eine Grundvoraussetzung der bei uns gezeigten Nacktheit und Erotik. Diese sehen wir als gegeben an, wenn alle Beteiligten eines Kunstwerkes bei der Entstehung über 18 Jahre und somit nach unserem Recht volljährig sind, alle nach einer freien Entscheidung der Kunsterstellung zugestimmt haben und in keinem Abhängigkeitsverhältnis stehen.
Wir stehen zu dem Grundsatz, dass erotische oder sexualisierte Kunst nicht im Kontext mit Kindern, Jugendlichen, Schutzbefohlenen oder abhängig untergeordneten Personen, nicht unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen den freien Willen beteiligter Personen entstehen kann.
Das Deutsche Strafgesetzbuch definiert diese Begriffe in folgender Weise:
- Kinder: Person unter vierzehn Jahren
- Jugendliche: Person unter achtzehn Jahren
- Schutzbefohlene: Person unter 18 Jahren, die zur Erziehung/Ausbildung/Betreuung in der Lebensführung anvertraut sind oder Personen, die im Rahmen einer verbundenen Abhängigkeit (z.B. einer Ausbildung) untergeordnet sind
Die Webseite >jugendschutz.net< sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind uns in der Formulierung der Freiwilligkeit und Selbstbestimmtheit nicht eindeutig genug. Dort heißt es nämlich leider nur, dass Kinder gegen sexuelle Ausbeutung, sexuellen Missbrauch oder der Vermarktung als sexuelle Objekte geschützt werden müssen. Unserer Meinung nach sollte hier ausdrücklich auch der Schutz von Jugendlichen in gleichem Umfang genannt werden und ausdrücklich klargestellt werden, dass jede Person unter 18 Jahren, jede Person in einer Zwangslage oder jede Person, die gegen ihren freien Willen handelt, von Missbrauch betroffen sein kann und davor geschützt werden sollte.
Mit diesen Aussagen und Definitionen glauben wir unser Anliegen an die erotische Kunst und unsere Einstellung zur erotischen Kunst ausreichend erläutert zu haben. Sofern wir dabei etwas Wesentliches vergessen, übersehen oder falsch geschildert haben sollten, sind wir offen für sachliche Anregungen.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Betrachten unserer Kunst.
Ihr Team von